Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verkäufe, Lieferungen und Provisionsgeschäfte die mit uns, der BRODOS AG, im folgenden Brodos genannt, und den Vertriebspartnern getätigt werden.

b. Alle Verkäufe, Lieferungen, Provisionsgeschäfte und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Andere Bedingungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Brodos schriftlich bestätigt wurden. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen.

§ 2

Bestellungen

a. Die Angebote von Brodos sind in allen Teilen unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unsererseits. Angaben über technische Daten, Abmessungen und Gewicht sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte.

b. Die Vertriebspartnerbestellung bei uns gilt als verbindliches Angebot. Sollte ein Artikel nicht ab Lager lieferbar sein, so wird Ihre Bestellung bei uns vorgemerkt.

c. Ein Lieferanspruch entsteht erst, wenn die bestellte Ware bei uns auf Lager und verfügbar ist. Die Verfügbarkeit der Ware richtet sich nach dem Aufkommen zeitlich früher eingegangener Bestellungen und der Nachfrage nach den zum Zeitpunkt des Angebotseinganges des Vertriebspartners bereits geplanten Sonderaktionen. Vertragliche Vorgaben unserer Lieferanten bzgl. des Vertriebes der bestellten Ware, können der Verfügbarkeit entgegenstehen (Bundle-Lieferungen, Kartenfreischaltung, etc.).

d. Bei der Auslieferung beschränkt verfügbarer Artikel wird grds. nach Zeitpunkt des Angebotseinganges und Liefermenge bevorzugt.

§ 3

Preise / Zahlungsbedingungen

a. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Tagespreise am Tag der Auslieferung gebunden.

b. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c. Unsere Versandkosten inkl. Verpackung bei Bankeinzug betragen:
bis 150 € Netto-Warenwert pauschal 7,50 € netto
bis 300 € Netto-Warenwert pauschal 5 € netto
bis 450 € Netto-Warenwert pauschal 2,50 € netto
ab 450 € Netto-Warenwert kostenlos

Die Transportversicherung beträgt 0,3 % vom Warenwert.

d. Die Versandkosten bei Bar-Nachnahme belaufen sich bis 1500 € Netto-Warenwert pauschal auf 9,90 € netto.

e. Aufgrund von schwankenden Wechselkursen behalten wir uns vor, die in den Preislisten aufgeführten Preise jederzeit zu ändern.



§ 4

Lieferung

a. Verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b. Lieferzeiten verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.

c. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Kosten des Vertriebspartners. Für jede Lieferung wird eine Transportversicherung abgeschlossen.
Die Kosten trägt der Vertriebspartner.

d. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind auch bei verbindlich vereinbarten Lieferter-minen dann nicht von uns zu vertreten, wenn Sie sich auf höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Ereignissen begründen ( z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördl. Anordnung, etc. ). Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Störung zu unterlassen oder wegen der noch nicht oder nur teilweise erfüllten Leistung von dem Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Vertriebspartner nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

e. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Leistungspflicht frei, so kann der Vertriebspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

f. Dem Vertriebspartner steht ein Anspruch auf Verzugsentschädigung i.H.v. 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs zu, sofern wir die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden. Insgesamt kann die Verzugsentschädigung nur höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung betragen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossenen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.

g. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

h. Fehlmengenlieferungen sind uns gegenüber unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Zustellung schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Fehlen einem Artikel Bestandteile, so ist der Artikel nebst Verpackung und Umverpackung für uns aufzubewahren. In jedem Fall ist die Umverpackung zur Abholung bereitzuhalten, zur Geltendmachung von Nachliefer-ungsansprüchen bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung unter Verwendung unseres Formulars (siehe Anlage) durch den Vertriebspartner über die Fehlmenge.

i. Für Transportschäden haften wir nicht, wenn die Umverpackung nicht zur Havarieprüfung aufbewahrt wird.


§ 5

Lagerwertausgleich

Rücknahmen und Lagerwertausgleiche sind grds. ausgeschlossen. Individuelle Abreden bedürfen der Schriftform.


§ 6

Gefahrübergang

a. Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Vertriebspartner ist der Moment, in dem die Sendung an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

b. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertriebspartner über.


§ 7

Gewährleistung

a. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Datum der Ablieferung der Ware, was vom Vertriebspartner durch das Ablieferungsdatum zu belegen ist. Eine Garantie im rechtlichen Sinne wird grundsätzlich nicht gewährt.

b. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Lieferungserhalt schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich ausgeschlossen. Den Vertriebspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtszeitigkeit der Mängelrüge. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers, Werbeversprechen und andere öffentliche Äußerungen des Herstellers gelten nicht als vertragsgemäße Beschaffenheit. Bei mangelhaften Bau- und Bedienungsanleitungen sind wir berechtigt, diesen Mangel durch die Lieferung von mangelfreien Anleitungen zu heilen. Die Verpflichtung hierzu besteht auch nur in den Fällen, in denen die Bedienung oder Montage der ordnungsgemäßen Verwendung und Montage entgegensteht.

c. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn entgegen den Betriebs- und Wartungsanweisungen Änderungen am oder Eingriffe in das Produkt vorgenommen wurden oder wenn nicht Originalzubehör im Betrieb mit der Ware verwendet worden ist, sowie wenn die Ware anderweitig unsachgemäß benutzt wurde.

d. Einem geltend gemachten Gewährleistungsanspruch kann nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung abgeholfen werden.

e. Der Vertriebspartner hat zur Geltendmachung seines Gewährleistungsanspruches das Gerät im Originalkarton an die Serviceabteilung des Produktherstellers zu senden. Der Hersteller sendet entweder das reparierte oder ein Ersatzgerät an den Vertriebspartner zurück.

f. Die Anschriften der Serviceabteilungen der jeweiligen Hersteller ist in unserem Katalog abgedruckt, in unserer Internetpräsenz einsehbar oder bei unseren Vertriebsmitarbeitern zu erfragen. Sofern eine Adresse des Herstellers des mangelhaften Produktes nicht von uns vermittelt werden kann, ist das Gerät an uns zu versenden.

g. Wird bei der Überprüfung eines zur (Garantie-) Reparatur eingesendeten Produkts festgestellt, daß dieses nicht defekt ist, so werden dem Einsender überprüfungs- und Versandkosten berechnet.

h. Führt eine zweimalige Nachbesserung nicht zur Behebung des Mangels, kann der Vertriebspartner nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Wandlung verlangen.
i. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Vertriebspartner es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegenüber Dritten zu wahren.

j. Tritt während einer Nachbesserung in unseren Räumen eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf, so haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

k. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertriebspartner zu und sind nicht an Dritte abtretbar.

L. Die vorstehendenGewährleistungsregelungen sind abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jedweder Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Vertriebspartner gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden sichern sollen.


§ 8

Eigentumsvorbehalt

a. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Besteller sämtliche Forderungen einschließlich Forderungen aus laufenden Rechnungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind oder noch entstehen werden, erfüllt hat. Das gilt nur, soweit der Warenwert den der Forderungen nicht um mehr als 20 % übersteigt.

b. Der Vertriebspartner ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu melden.

c. Der Vertriebspartner tritt bereits jetzt sicherheitshalber alle aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund entstandenen Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab.

d. Der Vertriebspartner ist solange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis aufgrund eines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls dies durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Vertriebspartner auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung seiner Forderungen und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehalts gegenüber. Dritten nachzureichen, sowie evtl. Herausgabeansprüche gegenüber. Dritten abzutreten.

e. Rückholung oder Pfändung der Kaufsache gelten stets als Rücktritt vom Vertrag durch uns. Wir sind danach zur Verwertung der Kaufsache befugt. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertriebspartner abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

§ 9

Zahlung

a. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung vorbehaltlich individueller, schriftlicher Absprache per Nachnahme.

b. Bei Lieferung auf Rechnung sind diese sofort ohne Abzug bar netto zahlbar. Bei Großaufträgen: Zahlung nach schriftlicher Vereinbarung.

c. Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen i.H.v. mindestens
4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landesbank. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte und sonstige Vergütungen hinfällig.

d. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertriebspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Der Vertriebspartner wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

e. Ist der Vertriebspartner mit Zahlungen im Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen auf diesen sowie auf anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder abzulehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f. Aufrechnungsansprüche stehen dem Vertriebspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ferner muß sein Zurückbehaltungsrecht auf dem gleichen Vertragsverhältis beruhen.

g. Zahlungen, die nicht direkt an uns gerichtet sind, gelten erst mit endgültigem Eingang oder endgültiger Gutschrift bei uns als Erfüllung.

h. Für jede unberechtigte Rücklastschrift wird eine Bank und Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro berechnet.


§ 10

Haftungsbeschränkung

a. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln beschränkt.

b. Wir haften nicht für Vermögens- und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

c. Wir sind dem Vertriebspartner nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Fremderzeugnisse und Handelsware die Schutzrechte Dritter verletzen. In diesem Fall werden wir dem Vertriebspartner unsere Ansprüche gegen unsere Lieferanten abtreten.


§ 11

Provisionszahlungen

a. Die Vertriebspartner vermitteln Verträge für die Service Provider / Netzanbieter, nachfolgend Anbieter genannt.

b. Der Vertriebspartner hat für die über uns vermittelten Verträge Anspruch gegenüber den Anbietern auf die Provision, die am Tag der Freischaltung gilt. Übersichten werden automatisch an alle Vertriebspartner per Fax versendet. Außerdem können Provisionsübersichten jederzeit über BRODOS Pos abgerufen werden.

c. Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist, daß der Kunde mindestens während der aktuellen Stornolaufzeit seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, daß der Anbieter die Provisionszahlungen nicht verweigert und daß der Originalantrag innerhalb von 14 Tagen bei uns eingeht.

d. Provisionen werden täglich ausbezahlt, sofern der Kunde keine offenen Posten bei uns hat.

e. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, keine Aufträge für Prepaid-Karten oder Kid Phone-Karten weiterzuleiten, wenn bekannt ist oder der ernsthafte Verdacht besteht, daß der Kunde die Karten nicht wieder aufladen möchte.

f. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, keine Aufträge für Kartenfreischaltungen einzureichen, wenn er weiß oder hätte wissen müssen, daß der Kunde seine vertraglichen Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird.

g. Werden auf einen Endkunden mehr als 3 Karten freigeschaltet, erhält der Vertriebspartner nur für die ersten 3 Verträge Provisionszahlungen. Die darüber hinausgehenden Verträge sind provisionsfrei. Individuelle Absprachen, etwa bei Firmenkunden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

h. Bei Verletzung irgendeiner der vorstehenden Verpflichtungen haben wir das Recht, die Basisprovisionen sowie alle anderen in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen zurückzufordern und den Vertriebspartner für den aus der Sorgfaltspflichtverletzung entstandenen Schaden haftbar zu machen.

i. Provisionen können dem Vertriebspartner zurückbelastet werden, sofern sie uns durch den Anbieter zurückbelastet werden.


§ 12

Umsatzsteuerberechtigung

Der Vertriebspartner bestätigt gegenüber Brodos, daß seine Firma umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausübt; Brodos ist deshalb zum gesonderten Umsatzsteuernachweis berechtigt. Der Vertriebspartner bestätigt, daß keine Kleinunternehmerschaft i.S.v. ß 19 UStG vorliegt.


§ 13

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Nürnberg.

b. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis insbesondere mit ausländischen Vertragsparteien gilt das deutsche Recht. Die Grundsätze des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.


§ 14

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung so zu ersetzen, daß ihr wirtschaftliches Ziel weitgehend erfüllt wird.


§ 15

Schlußbestimmung

a. Für alle Verkäufe gelten, soweit nicht schriftlich von uns etwas anderes bestätigt wird, nur unsere Lieferungs-, Gewährleistungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluß nicht noch einmal widersprechen. Auch bedarf es keines Widerspruchs, wenn uns das Bestätigungsschreiben des Vertriebspartners mit seinen Bedingungen erst nach Absendung unserer Auftragsbestätigung zugeht.

b. Für spätere Aufträge gelten unsere Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind geistiges Eigentum des Verfassers. Unautorisierte Vervielfältigungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.




Teilnahmebedingungen an Plattform Distribution 2.0 und/oder Auktionen


Herzlich willkommen bei my-eXtra Distribution 2.0 und my-eXtra Auktionen! Wenn Du die Verkaufsplattform Distribution 2.0 für Verkäufe und/oder Auktionen nutzen möchtest, so gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Diese Teilnahmebedingungen akzeptierst Du, wenn Du Dich registrieren lässt durch Anklicken des Feldes "Ich stimme zu".

my-eXtra stellt die Verkaufsplattform Distribution 2.0 und die Auktionsplattform zur Verfügung, auf der die Teilnehmer als Verkäufer oder Käufer (Teilnehmer) nach erfolgreicher Registrierung Verkäufe zu Festpreisen tätigen können, eine Auktion selbst initiieren oder auf eine Auktion bieten können. Die Verkäufe zu Festpreisen und die Auktionen laufen im Namen und auf Rechnung von my-eXtra, d.h. my-eXtra selbst wird Vertragspartner sowohl für den Verkäufer und den Käufer zu den jeweilig vereinbarten Bedingungen. my-eXtra stellt somit nicht alleine nur als Dienstleister die Plattform zur Verfügung. Verkäufer und Käufer treten nicht in Kontakt und gehen keine Rechtsbeziehung miteinander ein.

Unsere Teilnahmebedingungen gliedern sich in folgende Bereiche:

  A. Allgemeine Bedingungen
  B. Besondere Bedingungen für Verkäufer
  C. Besondere Bedingungen für Käufer
  D. Besondere Bedingungen für Verkäufe zu Festpreisen und Auktionen


A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


I. Teilnahmeberechtigte Personen
  1. Als Teilnehmer können sich alle gewerblichen Wiederverkäufer registrieren lassen, die
    1. umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und keine Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind und
    2. ihren Sitz in Deutschland haben
    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung unter Beifügung der Nachweise für 1.
  2. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus my-eXtra anzuzeigen.
  4. Werden bei der Registrierung falsche Angaben gemacht oder unterlässt ein Teilnehmer die Anzeige von Änderungen, so kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von my-eXtra ausgeschlossen werden.
  5. Die Teilnehmer sind allein für die Sicherheit ihres Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Das Passwort darf nur dafür benutzt werden, Zugang zur Distribution 2.0 und/oder Auktionen zu erlangen und die dort angebotenen Services in Anspruch zu nehmen. Sollte das Passwort Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Teilnehmer gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

II. Allgemeine Grundsätze/Richtlinien

Der Teilnehmer verpflichtet sich bei jeglicher Benutzung der Distribution 2.0 Plattform und/oderAuktionen, die in diesen Teilnahmebedingungen niedergelegten Regeln anzuerkennen und einzuhalten. Diese Regeln können sich von Zeit zu Zeit ändern. Der Teilnehmer sollte daher regelmäßig die Seiten aufsuchen und auf aktuelle Änderungen hin überprüfen.


III. my-eXtra als Erwerber und Verkäufer zwischen den Teilnehmern
  1. Zwischen den Teilnehmern und my-eXtra bestehen Vertragsbeziehungen insofern, als my-eXtra den Teilnehmern im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen eine Plattform für Verkäufe und Auktionen zur Verfügung stellt und dabei gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber dem Käufer als Vertragspartner auftritt. Es kommen somit zeitgleich Kaufverträge zwischen my-eXtra und dem Verkäufer einerseits und my-eXtra und dem jeweiligen Käufer andererseits zu Stande. Es kommen keine Kaufverträge zwischen dem Einsteller der Plattform und/oder Auktion und dem Käufer zu stande.
  2. Aus diesen Teilnahmebedingungen entstehen keine Rechte oder Ansprüche für Personen, die nicht an den hier begründeten Rechtsverhältnissen beteiligt sind.

IV. Verbotene Artikel
  1. Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Insbesondere dürfen folgende beispielhaft und nicht abschließend genannte Objekte nicht oder nur stark eingeschränkt angeboten oder erworben werden. Liste der unzulässigen Gegenstände:
    1. Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.
    2. Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie gewaltverherrlichendes oder rassistisches Material
    3. Pornografie
    4. Kriegswaffen, Waffen, Munition und Teile davon
    5. Gestohlene Güter
    6. Werbung, auch durch Links
    7. Arzneimittel, Drogen aller Art
    8. Sonstige Gegenstände, die weder rechtmäßig angeboten, noch rechtmäßig vertrieben werden dürfen oder deren Anbieten oder Veräußerung Wert- oder Moralvorstellungen oder Rechte anderer Teilnehmer oder Dritter verletzen können.
    9. „IMEI Betrug“: Mobiltelefone, deren Imei-Nummer bei der Freischaltung bei einem Netzbetreiber zu irgendeinem Zeitpunkt schon mal angegeben wurde, um damit unrechtmäßig Provisionen zu erhalten.
    10. „Fake“-Produkte: Artikel die Rechte Dritter verletzen, beispielsweise gefälschte Zubehörartikel der Firmen Nokia, Sony Erisson, Motorola, Samsung, etc. .
    11. USt-Betrug: Produkte, deren Herkunft im Verdacht stehen aus einem „Umsatzsteuer Karussell“ zu stammen.

V. Ausschluss von Teilnehmern/Sperren von Inhalten

Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist my-eXtra berechtigt, einzelne Inhalte oder Teilnehmer unverzüglich zu sperren oder Inhalte zu verändern oder andere geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen können Warnungen, Unterbrechungen oder Kündigung der Teilnahme an den Diensten, Verweigerung des Zugangs und/oder die Beseitigung von jeglichem Material auf der Seite sein.


VI. Keine Gewähr für Diensteverfügbarkeit

my-eXtra übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform Distribution 2.0 und/oder Auktionsplattform ständig zur Verfügung steht. my-eXtra übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der von den Teilnehmern getätigten Angaben zum Kaufgegenstand und stellt durch Überprüfung der Sendungen sicher, dass diese gewährleistet ist.


VII. Haftung und Haftungsfreistellung

my-eXtra haftet bei der leichtfahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Die Haftung ist zudem summenmäßig beschränkt auf die Höhe des Höchstgebotes einer Streitgegenständlichen Auktion oder eines Festpreisverkaufs, höchstens jedoch 2.500 EUR. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten bei einem Personenschaden, Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gem. §§ 434, 440 Nr. 3, 280, 281, 283 BGB haftet my-eXtra unbeschränkt.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet my-eXtra nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Teilnehmer stellen my-eXtra von Ansprüchen Dritter aufgrund von Immaterialgüterrechten an Inhalten, welche die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes an my-eXtra übermitteln, frei. Dies gilt insbesondere für alle Texte, Bilder, Bildfolgen, Kennzeichen, welche Verkäufer im Rahmen ihres Angebotes verwenden.


VIII. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte

Die Teilnehmer übertragen my-eXtra ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen sowie Datenbanken oder jedem anderen Katalog oder jeder anderen Produktinformation, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes an my-eXtra übermitteln (mit Ausnahme jedes Firmenzeichens, jeder Schutzmarke oder anderen ähnlichen Brandings), einschließlich des Rechts, diese Inhalte in Printmedien, online, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken.


IX. Beendigung der Services

my-eXtra darf nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung und ohne Nennung von Gründen diese Teilnahmebedingungen, den Zugang zur Plattform Distribution 2.0 und/oder Auktionsplattform jederzeit beenden. Insbesondere ist my-eXtra berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen.


X. Änderung der Teilnahmebedingungen

my-eXtra wird auf den Zugangseiten zur Plattform Distributions 2.0 und/oder Auktionsplattform oder per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung, so gelten die geänderten Bedingungen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen ist my-eXtra berechtigt, dem Teilnehmer zu kündigen.


XI. Schlussvorschriften

Für das Verhältnis zwischen my-eXtra und Teilnehmern gilt deutsches Recht.
Als Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


B. Besondere Bedingungen für Verkäufer


I. Artikel einstellen

Grundsätzlich sind alle Arten von Artikeln einstellbar. Dies gilt mit folgenden Einschränkungen:

Artikel die nicht im Produktkatalog geführt werden, können und dürfen nur in Absprache mit my-eXtra angelegt werden.

Artikel, die im Produktkatalog geführt werden, dürfen nur dann unter dem jeweiligen Artikel der Plattform eingestellt werden, wenn der EAN -Code der angebotenen Artikel mit dem EAN-Code des Artikels des Produktkataloges übereinstimmt. Der Verkäufer hat sich vor jeder Artikeleinstellung darüber Gewissheit zu verschaffen. Erfolgen trotzdem Einstellungen von Artikeln mit abweichendem EAN-Code, so werden diese durch my-eXtra aus der Plattform gelöscht und es wird eine Gebühr in Höhe von € 100,00 je falsch eingestellten Artikel fällig. Desweiteren behält sich my-eXtra vor Schadensersatz geltend zu machen und den Teilnehmer dauerhaft von der Teilnahme an der Plattform auszuschliessen.

Der Verkäufer garantiert bezüglich aller seiner eingestellten Produkte, die unter die Vorschriften des Elektrogesetzes fallen, dass die gesetzlichen Pflichten des Elektrogesetzes erfüllt werden. Er stellt die Brodos AG von allen Ansprüchen und Kosten, die aufgrund der Erfüllung der Pflichten nach dem ElektroG für von ihm ausgeführte Lieferungen entstehen, frei.

Selbstverständlich dürfen keine verbotenen Artikel (siehe Ziff. IV. Allgemeine Bedingungen) eingestellt werden und auch keine Artikel,die in Zusammenhang mit einer Straftat stehen, beziehungsweise aus einer Straftat stammen. Dies sind neben Artikeln, die unrechtmäßig erworben wurden, insbesondere:
  • „IMEI Betrug“: Mobiltelefone, deren Imei-Nummer bei der Freischaltung bei einem Netzbetreiber zu irgendeinem Zeitpunkt schon mal angegeben wurde, um damit unrechtmäßig Provisionen zu erhalten.
  • „Fake“-Produkte: Artikel die Rechte Dritter verletzen. (Beispielsweise gefälschte Zubehörartikel der Firmen Nokia, Sony Erisson, Motorola, Samsung, etc.)
  • USt-Betrug: Produkte deren Herkunft im Verdacht stehen aus einem Umsatzsteuer Karussell zu stammen.
Artikel bei denen wir den Verdacht haben, dass sie mit den oben erwähnten Sachverhalten in Zusammenhang stehen, behält sich my-eXtra das Recht vor, diese testweise zu kaufen und zu überprüfen. Sollte sich bei der Überprüfung der Verdacht einer Straftat erhärten, behält sich my-eXtra vor den Einsteller zu sperren und den Netzbetreiber/ Hersteller mit allen notwendigen Informationen für eine Strafverfolgung zu versorgen.

Die Artikel sind gemäß der Zustandsbeschreibung nach folgenden Kategorien zu beschreiben:

Neu:
Fabrikneues, unbenutztes und ungeöffnetes Produkt ohne jeglichen Makel, original verpackt und mit original Lieferumfang. Es besteht Erstgarantie des Herstellers.

B-Ware & 2. Wahl:
Neues, unbenutztes und voll funktionsfähiges Produkt mit Schönheitsfehlern wie beispielsweise Verpackungsschäden. Das Produkt ist original verpackt, der Lieferumfang ist vollständig und die Garantie komplett erhalten. Die Mängel müssen in der Artikelbeschreibung detailliert aufgeführt werden.

Wie neu:
Unbenutztes Produkt, das sich in hervorragendem Zustand befindet. Das Produkt muss nicht in Folie eingeschweißt sein, die Originalverpackung ist jedoch ansonsten intakt und zeigt keine Gebrauchsspuren. Das Produkt muss auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel eine Bewertung von 10- oder höher erhalten.

Sehr gut:
Gut gepflegtes, kaum genutztes Produkt in sehr gutem Zustand mit original Bedienungsanleitung. Geringfügige Gebrauchsspuren sind sichtbar, der Artikel ist jedoch voll funktionsfähig. Das Produkt muss auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel eine Bewertung von 9-, 9 oder 9+ erhalten.

Gut:
Das Produkt befindet sich in gutem Zustand und ist voll funktionsfähig, zeigt aber Gebrauchsspuren von häufiger Nutzung. Das Produkt darf mit Namen und Adresse versehen sein sowie ähnliche Markierungen oder Gebrauchsspuren aufweisen. Die Originalanleitung ist vollständig und lesbar. Das Produkt muss auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel eine Bewertung von 8-, 8 oder 8+ erhalten.

Akzeptabel:
Das Produkt zeigt deutliche Gebrauchsspuren, ist in seiner Funktion jedoch vollkommen uneingeschränkt. Kratzer, Druckstellen im Material oder ähnliche Mängel, die die Funktion nicht beeinflussen, sind zulässig. Der Verpackungskarton und nicht unbedingt notwendige Teile der Anleitung können fehlen oder beschädigt sein. Das Produkt darf mit Namen und Adresse versehen sein sowie ähnliche Markierungen oder Gebrauchsspuren aufweisen. Das Produkt muss auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel eine Bewertung von 7-, 7 oder 7+ erhalten.


II. Abrechnung durch Gutschrift für Verkäufer

Wenn Du einen Artikel bei my-eXtra Distribution 2.0 verkaufst, bekommst Du Deinen eingestellten Verkaufspreis von my-eXtra abzüglich 3% Skonto durch Gutschrift von my-eXtra abgerechnet und überwiesen, sobald der Verkauf durch my-eXtra mit dem Käufer rechtsverbindlich abgewickelt worden ist. Weitere Verrechnungen, die direkt mit dem Verkaufspreis verrechnet werden, können nach den folgenden Ziffern entstehen.


III. Portokostengutschrift für Verkäufer

Wenn Du einen Artikel bei my-eXtra Distribution 2.0 verkaufst, ist der Käufer verpflichtet, festgelegte Versandkosten zu zahlen, diese kannst du unter Gebühren und Richtlinien für den Versand einsehen. Wir wollen Dich bei der Deckung Deiner Versandkosten unterstützen und darum schreiben wir Dir das entstehende Porto für den Transportweg von Dir zu uns nach den folgenden Bedingungen gut:

Es wird ausschließlich Porto zurückerstattet, dass durch DHL-Pakete, die mit brodos.net erstellt wurden, entstanden ist. Es wird kein Porto zurückerstattet, dass durch andere Paketdienste entstanden ist, gleiches gilt für Porto für Pakete bei DHL, die nicht über brodos.net versendet worden sind.
Je Werktag wird maximal einmal Porto zurückerstattet. Falls also mehrere Sendungen an einem Werktag an das my-eXtra Zentrallager der Brodos AG gesendet werden, sind diese in einen gemeinsamen Umkarton zu verpacken, damit nur einmal Porto anfällt, das zurückerstattet wird. Überschreiten Sendungen das von DHL zulässige Gesamtgewicht oder die maximale Sendungsgröße und muss darum in mehreren Sendungen geschickt werden, wird die Anzahl der mindestens notwendigen Pakete gutgeschrieben.
Ist der Einsteller für den DHL Paketaufkleber –Druck im brodos.net nicht freigeschaltet, erfolgt auch keine Portogutschrift.


IV. Rücksendung / DoA

Artikel können von my-extra ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 3 Wochen in dem gleichen Zustand, wie der Artikel geliefert wurde, zurückgeben werden. Von diesem Recht wird in der Regel nur Gebrauch gemacht, sofern der Käufer die Annahme verweigert oder vor Erhalt der Ware den Auftrag storniert. In diesem Fall werden dem Verkäufer keine Portokosten erstattet.
Sofern Artikel beim Käufer in einem nicht funktionsfähigen Zustand eintreffen (Dead on Arrival), werden die Produkte an den Verkäufer retourniert und my-eXtra kann von dem Ankauf dieses Artikels zurücktreten.


V. Reparatur

Artikel die nach dem Kauf zur Reparatur eingesendet werden, sollen von dem Käufer ohne Umweg direkt zu den zuständigen Servicestellen eingesendet werden. Für den Fall, dass my-eXtra keine zuständige Servicestelle benennen kann, sind die Artikel my-eXtra zur Reparatur versandkostenfrei einzusenden. my-eXtra leitet die Artikel dann an den Verkäufer weiter. Für Artikel, für die im Markt keine neutrale Servicestelle existiert, kann my-eXtra von dem Verkäufer eine Reparaturkostenpauschale erheben. Diese Pauschale wird je nach Produkt im Einzelfall festgelegt und wird prozentual vom Verkaufspreis festgelegt. Die Reparaturpauschale wird bei Verkauf direkt von der Ankaufsgutschrift an den Verkäufer abgezogen.


VI. Lieferzeit für eingestellte Artikel

Bei der Versandzeit „Lieferzeit 2-3 Tage“ ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware innerhalb eines Werktages nach Verkaufsabschluss zu versenden. Nationale Sendungen sollten im Regelfall zwischen 2 bis 3 Werktagen nach dem Kauf beim Käufer ankommen. Wird diese Zeit überschritten, kann der Auftrag storniert werden. Weiter fallen 3% vom Auftragswert als „Strafprovision“ an.

Bei der Versandzeit „Lieferzeit 5-6 Tage“ ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware innerhalb von 3 Werktagen zu versenden. Nationale Sendungen sollten im Regelfall zwischen 5 bis 6 Werktagen nach dem Kauf beim Käufer ankommen. Wird diese Zeit überschritten, kann der Auftrag storniert werden. Weiter fallen 3% vom Auftragswert als „Strafprovision“ an.


VII. Verpackung und Versand
  1. Mangelhafte Verpackung
    Der Versand erfolgt im Regelfall an das my-eXtra Zentrallager. Dort wird eine Qualitätskontrolle vorgenommen und an den Käufer weitergesendet. Die Bestellungen sind so zu verpacken, dass sie mit der gleichen Kartonage wie der Auftrag zu uns gesendet wurde auch an den Käufer weitergesendet werden kann. Für den Fall, dass eine Neuverpackung notwendig ist, wird my-eXtra eine Neuverpackungspauschale in Höhe von € 5,00 erheben und in der Einkaufsgutschrift zum Abzug bringen.
  2. Anonymität des Verkäufers
    Die Sendungen sind immer neutral zu halten, versteckte Informationen über den Verkäufer und Werbung im Paket, an den Produkten und in den Produktverpackungen sind nicht erlaubt. Für den Fall der Zuwiderhandlung erheben wir je Fall eine zusätzliche Pauschale in Höhe von € 25,00.

VIII. Zurückweisung von Sendungen bei Verstößen

my-eXtra hat das Recht nach der Sichtprüfung Ware zurückzuweisen, sofern diese nicht den angegeben Informationen oder den Einstellbedingungen entspricht. Für diese Transaktion fallen trotz des nicht zustandegekommen Geschäfts 3% „Strafprovision“ an.

Im Falle der Wiederholung auch nur einer der vorgenannten Punkte behalten wir uns das Recht vor, den Verkäufer zu sperren.


C. Besondere Bedingungen für Käufer


I. Die Rolle des Käufers

Der Käufer kann jeden auf der Webseite angebotenen Gegenstand durch Anklicken des entsprechenden Buttons kaufen. Er nimmt damit das Angebot von my-eXtra an. Mit dem Anklicken des Buttons kommt der Kaufvertrag mit my-eXtra zu Stande. Der Warenversand erfolgt durch den Verkäufer an my-eXtra und von my-eXtra an den Käufer.


II. Versandkosten bei Bestellungen im my-eXtra Shop bei anderen Verkäufern

Die Höhe der Versandkosten ist immer fest und beträgt bei Kunden mit Bankeinzug € 7,50 und Kunden, die auf Bar NachNahme beliefert werden € 7,50 zuzüglich € 3,50 Nachnahmegebühr (jeweils zzgl. gesetzl. Ust).
Die Versandkosten werden pro Artikelnummer und Bestellung berechnet. Du hast hier nicht wie bei direkt von my-eXtra bestellten Artikeln die Möglichkeit in einem Warenkorb mehrere verschiedene Artikel des möglicherweise gleichen Lieferanten zusammenzufassen, um Porto zu sparen. Das Angebot der Frei-Haus-Lieferung ab einem Bestellwert von über € 450,00 ist explizit ausgeschlossen, auch dann nicht, wenn du die Bestellung bei einem anderen Anbieter und mit einer my-eXtra-Bestellung kombinierst.


III. Lieferzeit für Artikel anderer Verkäufer / Lieferzeit

Wird als Versandzeit „Lieferzeit 2-3 Tage“ angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware innerhalb eines Werktages nach Verkaufsabschluss zu versenden. Nationale Sendungen sollten im Regelfall zwischen 2 bis 3 Werktagen nach dem Kauf beim Käufer ankommen.
Wird als Versandzeit „Lieferzeit 5-6 Tage“ angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware innerhalb von 3 Werktagen zu versenden. Nationale Sendungen sollten im Regelfall zwischen 5 bis 6 Werktagen nach dem Kauf beim Käufer ankommen.


D. Besondere Bedingungen für Verkäufe zu Festpreisen und Auktionen


I. Bedingungen für Festpreisverkäufe auf der Plattform Distribution 2.0

  1. Bei Verkäufen zu einem Festpreis ist der Verkäufer verpflichtet, den Gegenstand zu den mit my-eXtra vereinbarten Bedingungen an my-eXtra zu verkaufen und my-eXtra wiederum ist verpflichtet, den Gegenstand an den Käufer zu verkaufen, der durch Anklicken des entsprechenden Buttons das Angebot angenommen hat. Der Verkäufer ist an sein Angebot gebunden, solange dieses auf der Plattform Distribution 2.0 und/oder Auktionsplattform zugänglich ist. Er kann sein Angebot widerrufen, solange noch kein Kaufgebot vorliegt. Der Verkäufer kann weder bestimmte Käufer ablehnen, noch sein Angebot widerrufen, wenn ein Käufer das Angebot angenommen hat. Dieses Recht steht ausschließlich my-eXtra zu und dies nur in den gesetzlich bestimmten Fällen.
  2. Zustandekommen des Kaufvertrages: Sobald ein Käufer den entsprechenden Button klickt, nimmt er damit das Angebot des Verkäufers, den Kaufgegenstand zu dem festgelegten Preis und den festgelegten Bedingungen zu kaufen, rechtsverbindlich an.
  3. Sollte der Artikel nach 30 Tagen noch nicht verkauft worden sein, behält sich my-eXtra die Beendigung der Listung vor.
  4. Vertragsabschluss: Die Kaufverträge kommen zeitgleich zu den jeweiligen Bedingungen für Käufer und Verkäufer zwischen dem Verkäufer und my-eXtra und zwischen my-eXtra und demjenigen Käufer zu Stande, der das Angebot angenommen hat.

II. Bedingungen für Auktionen

Auktionen haben grundsätzlich kein Mindestgebot. Möchte der Verkäufer den Gegenstand nicht unter einem bestimmten Preis abgeben, kann er einen Mindestpreis festsetzen.
  1. Ablauf der Auktion:
    Es handelt sich um eine Standard-Auktion: Bei der Standardauktion wird ein Objekt zu einem Anfangsgebot bzw. Mindestpreis vom Verkäufer angeboten. Die Kaufverträge kommen zeitgleich zu den jeweiligen Bedingungen für Käufer und Verkäufer zwischen dem Verkäufer und my-eXtra und zwischen my-eXtra und demjenigen Käufer zu Stande, der am Ende der Auktionszeit das höchste Gebot abgegeben hat. Es besteht für den Käufer die Möglichkeit der Eingabe eines Maximalgebots. Maximalgebote können von jedem Bieter mehrere Tage oder Stunden vor dem Ende der Auktion abgegeben werden. Ein Maximalgebot überbietet automatisch niedrigere UND gleiche Gebote.

  2. Beginn und Dauer
    1. Der Verkäufer kann die Dauer der Auktion für einen bestimmten Zeitraum festsetzen. Eine Auktion endet nach Ablauf der festgelegten Frist erst dann, wenn zehn Minuten vor Auktionsende kein neues Gebot abgegeben wurde. Wenn ein angebotener "Sofortkauf" vom Käufer angenommen wurde, endet die Auktion mit der Annahme.
    2. Wird eine Auktion durch eine Störung unterbrochen, so liegt es im Ermessen von my-eXtra zu entscheiden, wie verfahren wird.

  3. Angebot
    1. Der Verkäufer legt ein Anfangsgebot fest, welches von Bietern nicht unterschritten werden kann. Daneben steht es dem Verkäufer frei, einen Mindestpreis festzulegen. Den Teilnehmern wird mitgeteilt, dass ein Mindestpreis besteht, nicht jedoch die Höhe. Jedoch können die Teilnehmer erkennen, ob der Mindestpreis bereits erreicht ist.
    2. Der Verkäufer ist an sein Angebot während der gesamten Auktionsdauer unwiderruflich gebunden. Er kann jedoch sein Angebot widerrufen, solange noch kein Kaufgebot vorliegt oder solange der etwaige Mindestpreis nicht erreicht ist.

  4. Gebot
    1. Jedes Gebot ist verbindlich. Der Teilnehmer, der ein Gebot abgibt, verpflichtet sich, das Auktions-Objekt zum gebotenen Preis in der gebotenen Menge abzunehmen.
    2. Löschung eines abgegebenen Gebots: Ein bereits abgegebenes Gebot kann nur in Ausnahmefällen nachträglich wieder gelöscht werden. Eine Löschung eines bereits abgegebenen Gebotes kommt nur in den gesetzlichen Fällen in Betracht. Die Löschung des Gebotes ist unverzüglich geltend zu machen. Nach Löschung des Gebotes darf der Bieter an der jeweiligen Auktion nicht mehr teilnehmen, es sei denn er gibt ein neues höheres Gebot ab. Gelöschte oder unwirksame Gebote gelten als nicht abgegeben.

  5. Vertragsabschluss:
    Die Kaufverträge kommen zeitgleich zu den jeweiligen Bedingungen für Käufer und Verkäufer zwischen dem Verkäufer und my-eXtra und zwischen my-eXtra und demjenigen Käufer zu Stande, der am Ende der Auktionszeit das höchste Gebot abgegeben hat.
Database


Allgemeine Unternehmensdaten und Informationen zum Management finden Pressevertreter im Bereich 'Über uns'.

Jetzt informieren

Pressekontakt


Sie haben Fragen oder Interviewwünsche? Als Pressevertreter wenden Sie sich bitte über das Kontakt-formular an uns.

Kontakt aufnehmen